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BGH - Entscheidung vom 14.09.2004

X ZB 25/02

Normen:
GebrMG § 17

I. Die Antragsgegnerin und Rechtsbeschwerdeführerin zu 1 ist Inhaberin des deutschen Gebrauchsmusters 297 10 175 (Streitgebrauchsmuster), für das die Prioritäten der belgischen Patentanmeldungen 096 00 527 vom 10. Juni [...]
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