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BGH - Entscheidung vom 16.12.2004

I ZR 222/02

Normen:
UWG § 5

Fundstellen:
BGHReport 2005, 727
CR 2005, 357
GRUR 2005, 438
K&R 2005, 227
MDR 2005, 941
MMR 2005, 309
NJW 2005, 1790
wrp 2005, 480

Die Klägerin vertreibt als Tochterunternehmen eines weltweit tätigen Konzerns unter dem Namen 'EPSON' neben verschiedenen Druckermodellen auch Druckerzubehör, insbesondere Tintenpatronen für Tintenstrahldrucker. Die [...]
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