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BGH - Entscheidung vom 13.07.2004

3 StR 189/04

Fundstellen:
NStZ 2005, 232
NZV 2005, 328

Ergänzend zu der Begründung der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1. Die Verfahrensrüge ist unzulässig. In ihr wird nicht mitgeteilt, wann Rechtsanwalt A. die Verteidigung des Angeklagten [...]
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