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BGH - Entscheidung vom 06.04.2004

X ZR 272/02

Normen:
ZPO § 148 § 543 Abs. 2 § 544
PatG §§ 81 ff.

Fundstellen:
BGHZ 158, 372
GRUR 2004, 710
JR 2005, 146

I. Die Klägerin ist eingetragene Inhaberin des europäischen Patents 0 602 312 (Klagepatents), das auf einer Anmeldung vom 8. Dezember 1992 beruht, mit der eine deutsche Priorität vom 30. Januar 1992 in Anspruch [...]
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