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BGH - Entscheidung vom 25.05.2004

X ARZ 101/04

Normen:
GVG § 17a Abs. 2, 5

I. Die Beklagte handelt mit Teppichböden. Durch Vertrag vom 25. April 2000 vereinbarte sie mit dem Kläger, daß dieser alle Verlegeaufträge für die Beklagte ausführen sollte. Wegen behaupteter Verletzung dieses Vertrags [...]
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