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BGH - Entscheidung vom 24.06.2004

4 StR 15/04

Normen:
StPO § 261

Fundstellen:
wistra 2004, 432

Das Landgericht hat den Angeklagten wahlweise wegen Betrugs oder wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Vom Vorwurf der Beihilfe zur Untreue in elf weiteren Fällen [...]
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