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BGH - Entscheidung vom 16.12.2004

IX ZR 97/01

Normen:
ZPO § 288 § 289 Abs. 2

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, und die Revision des Beklagten hat im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (§ 554 b ZPO a.F.). Insbesondere hat das Berufungsgericht zutreffend die Voraussetzungen des [...]
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