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BGH - Entscheidung vom 16.04.2004

2 StR 69/04

Ergänzend zu bemerken ist lediglich: Der Angeklagte hat zumindest mit der in dem 'Probeschuß' enthaltenen Heroinmenge im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Handel getrieben. Vorinstanz: LG [...]
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