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BGH - Entscheidung vom 19.04.2004

5 StR 109/04

zu 1.: Die Revision ist unzulässig, weil der Angeklagte noch in der Hauptverhandlung nach der im Beisein des Dolmetschers erfolgten Rechtsmittelbelehrung und nach Rücksprache mit dem Verteidiger erklärt hat, das Urteil [...]
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