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BGH - Entscheidung vom 30.03.2004

1 StR 12/04

Ergänzend bemerkt der Senat: Die Annahme des Landgerichts, die Vertrauensperson (VP) der Polizei sei unerreichbar, ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden. Die Sperrerklärung des Innenministeriums Baden-Württemberg [...]
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