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BGH - Entscheidung vom 16.01.2004

2 ARs 417/03

Der Senat schließt sich der Stellungnahme des Generalbundesanwalts an, der zutreffend ausgeführt hat: 'Mit der Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt B. ist die Strafvollstreckungskammer des [...]
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