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BGH - Entscheidung vom 09.07.2004

2 ARs 233/04

Zur Begründung nimmt der Senat auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 22. Juni 2004 Bezug. Vorinstanz: LG Oldenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 4 KLs [...]
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