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BGH - Entscheidung vom 16.06.2004

2 StR 18/04

Die Revisionen waren als unbegründet zu verwerfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Der Senat hat - abweichend von der [...]
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