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BGH - Entscheidung vom 06.04.2004

X ZR 132/02

Normen:
ZPO § 530 Abs. 2 (a.F.)

Fundstellen:
BB 2004, 1248
BGHReport 2004, 1107
BauR 2004, 1807
MDR 2004, 1075
NJW-RR 2004, 1076
NZBau 2004, 389

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Vergütung für die Herstellung und Lieferung von Vorhängen aus Glasfasergewebe. Nachdem die Klägerin die Vorhänge hergestellt und geliefert und die Beklagte sie im Messezentrum ... [...]
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