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BGH - Entscheidung vom 21.09.2004

X ZR 244/01

Normen:
BGB § 631 § 633

Fundstellen:
BauR 2004, 1941
NZBau 2004, 672
ZfBR 2005, 166

Die Klägerin verlangt von der beklagten Stadt Zahlung von Restwerklohn in Höhe von 296.410,41 DM nebst Zinsen für die Ausführung des Gewerks 'Badewassertechnik', nämlich die Erstellung einer Wasseraufbereitungsanlage [...]
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