Ergänzend bemerkt der Senat: Das Verfahren ist nach Erlaß des tatrichterlichen Urteils rund sechs Monate verzögert worden; dies hat der Senat von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!