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BFH - Entscheidung vom 30.11.2004

IX B 29/04

Normen:
AO § 364b
FGO § 76 Abs. 3

Fundstellen:
BFH/NV 2005, 711

Die Beschwerde ist unbegründet. Der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nicht gegeben. 1. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 der [...]
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