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BFH - Entscheidung vom 25.06.2004

XI B 101/03

Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1658

Die Beschwerde ist unzulässig. Gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) ist die Revision nur zuzulassen, wenn bei einem geltend gemachten Verfahrensfehler die angefochtene Entscheidung auf dem [...]
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