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BFH - Entscheidung vom 13.10.2004

IV B 122/02

Normen:
FGO § 115 Abs. 2

Fundstellen:
BFH/NV 2005, 560

Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Sowohl die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als auch der gerügte Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung sind nicht in der nach § 116 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 115 [...]
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