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BFH - Entscheidung vom 19.05.2004

III R 12/02

Normen:
InvZulG (1996) § 3 S. 3

Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1293

1. Die Entscheidung ergeht gemäß § 126a der Finanzgerichtsordnung ( FGO ). Der Senat hält einstimmig die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Der Senat hält an seiner [...]
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