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BFH - Entscheidung vom 16.11.2004

X B 70/04

Die Beschwerde ist unzulässig, weil ihre Begründung nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) entspricht. Ausdrücklich hat sich die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) auf [...]
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