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BFH - Entscheidung vom 15.09.2004

IV B 105/02

Auf die Wiedergabe des Tatbestands wird gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) verzichtet. Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. 1. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat [...]
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