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BFH - Entscheidung vom 04.05.2004

III B 118/03

Der Senat sieht gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) von der Darstellung des Sachverhalts ab. Die Beschwerde ist unzulässig. Die Beschwerdebegründung genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen [...]
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