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BFH - Entscheidung vom 27.02.2004

XI B 3/03

Das Finanzgericht (FG) wies die Klage als unzulässig ab, da die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) keine ladungsfähige Anschrift benannt habe. Mit der Beschwerde macht sie geltend, dass das FG von dem Urteil [...]
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