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BAG - Entscheidung vom 19.10.2004

9 AZR 411/03

Normen:
TVG § 12a
Tarifvertrag über die Gewährung von Bestandsschutz des Hessischen Rundfunks (Bestandsschutz TV, in der Fassung des Tarifvertrages vom 16. Dezember 1996) § 1, (in der Fassung des Tarifvertrages vom 22. März 2002) § 13 Abs. 6, Protokollnotiz zu § 13 Abs. 6

Fundstellen:
BAGE 112, 203
BAGReport 2005, 350
BB 2005, 1972
DB 2005, 1010
NJW 2005, 1741
NZA 2005, 529
ZUM-RD 2005, 315

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen noch ein Dauerrechtsverhältnis nach dem 'Tarifvertrag über die Gewährung von Bestandsschutz' (Bestandsschutz TV) besteht. Der Beklagte hat geltend gemacht, dieses [...]
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