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BAG - Entscheidung vom 08.06.2004

1 AZR 308/03

Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 § 26 Abs. 2 S. 1
BGB § 288 Abs. 1 S. 1 § 284 Abs. 2 S. 1
ZPO § 308 Abs. 1
Manteltarifvertrag für die Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Pfalz (vom 14. Mai 1990 i.d.F. vom 31. März 2000) § 26 Nr. 1b

Fundstellen:
AuR 2005, 38
BAGE 111, 70
BB 2004, 2824
BB 2005, 722
DB 2005, 168
MDR 2005, 280
NZA 2005, 66

Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche und dabei über die Berechtigung der Beklagten zur Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage. Der Kläger ist bei der Beklagten als gewerblicher [...]
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