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BAG - Entscheidung vom 30.03.2004

1 ABR 61/01

Normen:
EBRG § 2 Abs. 1, 2, 4 § 3 Abs. 2 § 5 Abs. 1, 2 § 6 Abs. 1, 2
Richtlinie 94/45/EG Art. 3 Abs. 1, 2 Art. 11 Abs. 2
BetrVG § 2 Abs. 1 § 54 Abs. 1 § 80 Abs. 2
AktG § 16 Abs. 1 § 17 Abs. 1, 2 § 18 Abs. 2 § 111 Abs. 1, 4 S. 2
HGB § 119 Abs. 1 § 120 Abs. 2 § 161 Abs. 1 § 167 Abs. 2 § 264c Abs. 2 § 290 Abs. 2 Nr. 2
MitbestG § 4
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 § 256 Abs. 1
ArbGG § 83 Abs. 3

Fundstellen:
BAGE 110, 100
DB 2004, 1997
NZA 2004, 863
ZIP 2004, 1468

A. Die Beteiligten streiten - soweit im Rechtsbeschwerdeverfahren von Bedeutung - darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, den Betriebsrat über ihre Beteiligungen und die Beteiligungen ihrer Gesellschafter an [...]
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