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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 02.06.2003

8 S 1098/03

Normen:
BauNVO § 23 Abs. 1

Die Beschwerde ist zulässig, sie hat in der Sache aber keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die dem Beigeladenen unter dem 3.1.2003 [...]
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