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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 10.02.2003

12 S 2657/02

Normen:
GG Art. 17
VwGO § 67 Abs. 1 S. 1
VwGO § 67 Abs. 1 S. 2
VwGO § 122 Abs. 1
VwGO § 147 Abs. 1 S. 2
VwGO § 152 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2003, 865

Die Gegenvorstellung gegen den die Beschwerde des Klägers verwerfenden Senatsbeschluss vom 20.01.2003 ist unzulässig, weil dem nicht qualifiziert vertretenen Kläger die erforderliche Postulationsfähigkeit fehlt. Die [...]
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