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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 25.09.2003

11 S 1795/03

Normen:
AuslG § 56 Abs. 3 Satz 3

Fundstellen:
ZAR 2004, 34

Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 17.7.2003 sind zulässig, jedoch nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat mit dem angefochtenen Beschluss die Anträge der [...]
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