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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 10.07.2003

11 S 2622/02

Normen:
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1
AuslG § 55 Abs. 2
AsylVfG § 42 Satz 1
VwGO § 123

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25.10.2002 ist zulässig und begründet. Das Verwaltungsgericht hätte die Anträge der Antragsteller auf Gewährung vorläufigen [...]
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