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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 16.07.2003

DB 17 S 6/03

Normen:
BDSG § 10 Abs. 3 Satz 2

Fundstellen:
DVBl 2004, 331

Der am x.xx.1953 geborene, verheiratete Beklagte ist seit x.x.1985 Beamter auf Lebenszeit; er war damals bei der Bundesbahndirektion Stuttgart tätig. Mit Wirkung ab 1.1.1989 wurde er zum Bundesbahn-Oberinspektor [...]
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