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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 18.02.2003

11 S 535/02

Normen:
AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 3
BtMG § 35

Fundstellen:
AuAS 2003, 136
Justiz 2003, 493
VBlBW 2003, 327
ZAR 2003, 150

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 28.01.2002 ist zulässig (§§ 146 Abs. 1 und Abs. 4 , 147 Abs. 1 VwGO ) und begründet. Zu Unrecht hat das Verwaltungsgericht die [...]
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