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OVG Sachsen - Entscheidung vom 10.07.2003

2 E 98/02

Normen:
BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 1 § 46 § 47
ZPO §§ 103 ff.
SächsArchG § 10 Abs. 2 § 14 § 18 § 25 Abs. l

Fundstellen:
GewArch 2004, 159
NJW 2003, 3504

Die Beschwerde ist unbegründet. 1. Das Verwaltungsgericht hat im Ergebnis zu Recht den auf Antrag der Beklagten ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss der beauftragten Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des [...]
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