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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 22.05.2003

20 A 2732/01

Normen:
TKG § 49 Abs. 3 Satz 3
TKG § 50 Abs. 1 Satz 1
TKG § 50 Abs. 3 Satz 3
TKG § 52 Abs. 1
TKG § 52 Abs. 2
TKG § 53 Abs. 1
TKG § 53 Abs. 3
TKG § 54 Abs. 1
TKG § 55 Abs. 1 Satz 1
TKG § 55 Abs. 3
TKG § 56 Abs. 1
TKG § 56 Abs. 2
TKG § 56 Abs. 3
TKG § 57 Abs. 1
TKG § 57 Abs. 2 Satz 1
VwVfG § 36
VwVfG § 40
TWG § 5 Abs. 1

Fundstellen:
MMR 2004, 53

Auf Antrag der Klägerin erteilte die Beklagte die Zustimmung zur Verlegung einer neuen Telekommunikationslinie, allerdings unter Beifügung einer Nebenbestimmung des Inhalts, die genaue Lage der Telekommunikationslinie [...]
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