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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 22.12.2003

1 A 616/01

Normen:
LRKG NRW (a.F.) § 22 Abs. 2
LRKG NRW § 18 Abs. 2
TEVO § 7 Abs. 4 Satz 2

Fundstellen:
ZBR 2004, 216

Der Kläger hat keinen Anspruch auf Bewilligung von Trennungsentschädigung nach Maßgabe des § 7 TEVO vom 29.4.1988 in der hier maßgeblichen Fassung der Änderung vom 27.12.1996 (GV. NRW. 1997 S. 2). Die angefochtenen [...]
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