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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 13.08.2003

13 B 200/03

Normen:
EWG-Richtlinie 88/378
LMBG § 30

Fundstellen:
NVwZ-RR 2004, 843
NWvZ-RR 2004, 843

1. Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiladung der T. ist unbegründet. Auch der Senat hält die - nicht notwendige - Beiladung der T. nach § 65 Abs. 1 VwGO für nicht tunlich. Er macht deshalb von seinem Ermessen [...]
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