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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 31.01.2003

3 A 835/00

Normen:
BauGB § 132 Nr. 4
BauGB § 133 Abs. 3 Satz 1
KAG NRW § 8
AO § 128

Fundstellen:
DÖV 2003, 592

Die Kläger wurden vom Beklagten zu Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für den 1997 erfolgten Ausbau des Südrings herangezogen. Hiergegen wandten sie sich mit der Begründung, der Südring sei bereits vor über [...]
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