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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 15.05.2003

9 B 1517/02

Normen:
VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
GebG NRW § 22 Abs. 1

Fundstellen:
DVBl 2004, 68
DÖV 2003, 864

Es ist schon zweifelhaft, ob der Gebührenbescheid vom 28.8.2000 überhaupt Streitgegenstand der genannten Klage geworden ist, weil die Klageerhebung nur mit dem Antrag auf Verpflichtung des Antragsgegners, die [...]
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