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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 25.02.2003

7 B 2374/02

Normen:
BauNVO § 1 Abs. 3 Satz 2
BauNVO § 8 Abs. 3 Nr. 1
BauO NRW § 69 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
DVBl 2003, 810
GewArch 2004, 171
UPR 2003, 457
ZUR 2003, 372

Das Interesse der Antragstellerin an der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs überwiegt gegenüber dem Interesse des Beigeladenen an der sofortigen (weiteren) Ausnutzung der ihm erteilten Baugenehmigung, weil diese [...]
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