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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 13.10.2003

4 B 970/03

Normen:
AGBG § 22a § 13 (a.F.)
UKlaG § 4
UWG § 13 (a.F.)
VwVfG § 24

Fundstellen:
DB 2004, 1041

Die vom Antragsteller erhobenen Einwendungen greifen nicht durch. Der Senat prüft dabei nur die bis zum Ablauf der Begründungsfrist dargelegten Gründe, § 146 Abs. 4 Sätze 1 und 6 VwGO . Der Antragsteller meint, auf § 4 [...]
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