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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 01.08.2003

13 A 1618/01

Normen:
VwGO § 113 Abs. 2
TKG § 24
TKG § 25 Abs. 1
TKG § 27
TKG § 28
TKG § 29
NZV § 5 Abs. 2
NZV § 6 Abs. 5
TEntgV § 3 Abs. 2
TEntgV § 3 Abs. 4

Fundstellen:
CR 2003, 824
MMR 2004, 204
ZUM-RD 2004, 142

1. Die Anfechtungsklage mit dem Antrag zu 1. ist wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses bereits unzulässig. a) Die Klägerin begehrt die Aufhebung einer Entgeltentscheidung, soweit diese keine höheren als die [...]
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