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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 16.10.2003

19 B 1851/03

Normen:
SchVG NRW § 21a

Fundstellen:
DÖV 2004, 353

Der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsanspruch liegt nicht vor. Die Antragstellerin hat nicht glaubhaft gemacht, dass sie zur Sicherung ihres zweiten Schulträgervorschlagsrechts gemäß [...]
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