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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 21.03.2003

3 W 51/03

Normen:
ZPO § 888
ZPO § 569 Abs. 1
ZPO § 569 Abs. 2
ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2003, 333

Die sofortige Beschwerde gegen den Haftbefehl ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden, §§ 888 Abs. 1 Satz 3, 793 , 569 Abs. 1 und 2 , 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (vgl. Zöller/Stöber, ZPO 23. Aufl. § 888 [...]
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