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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 22.07.2003

4 W 32/03

Normen:
LVerf BW Art. 37
GG Art. 5 Abs. 1
GG Art. 14 Abs. 1
GG Art. 19 Abs. 3
ZPO § 50 Abs. 2
BGB § 823
BGB § 1004
UrhG § 97
UrhG § 95
UrhG § 94
UrhG § 15 Abs. 3
KUG § 22
KUG § 23

Fundstellen:
NJW 2004, 1747
NJW-RR 2004, 619
OLGReport-Stuttgart 2003, 425
ZUM-RD 2003, 586

I. Im einstweiligen Verfügungsverfahren wollten die Verfügungskläger erreichen, dass die Verfügungsbeklagten die künftige Vorführung eines Videofilms unterlassen, der insbesondere den Verfügungskläger Ziff. 2 bei der [...]
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