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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 07.05.2003

16 UF 22/03

Normen:
ZPO § 234
ZPO § 517
ZPO § 415 Abs. 1
ZPO § 415 Abs. 2

Fundstellen:
MDR 2003, 1312
OLGReport-Stuttgart 2003, 363

Die Parteien, geschiedene Eheleute, streiten um nachehelichen Unterhalt. 1. Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung nachehelichen Unterhalts von monatlich 1.903,03 EURO, davon 462,72 EURO Vorsorgeunterhalt, ab [...]
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