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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 15.05.2003

13 U 211/02

Normen:
BGB § 1105
ErbbRVO § 9
WEG § 1
WEG § 3

Fundstellen:
NJW-RR 2004, 375
NZM 2004, 264
OLGReport-Stuttgart 2004, 46

I. Die Kläger verlangen von dem Beklagten rückständigen Erbbauzins für das 2. Halbjahr 2000 in Höhe von EURO 3.238,52 (DM 6.334,00), für das gesamte Jahr 2001 in Höhe von EURO 7.222,51 (DM 14.126,00) sowie für das [...]
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