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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 06.02.2003

2 U 152/02

Normen:
UWG § 25
ZPO § 520 Abs. 2
ZPO § 935

I. Die Verfügungsklägerin verlangt von dem Verfügungsbeklagten Unterlassung von Äußerungen, die sie für wettbewerbswidrig und rufschädigend hält. Die Verfügungsklägerin, deren Geschäftsanteil zu je 25 % von der [...]
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