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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 01.10.2003

4 W 34/93

Normen:
AktG § 304 Abs. 1
AktG § 305 Abs. 1
ZPO § 287 Abs. 2

Fundstellen:
AG 2004, 43
DB 2003, 2429
OLGReport-Stuttgart 2004, 6
ZIP 2004, 712

A. Die Hauptversammlung der Antragsgegnerin Ziff. 1 (ein Filzwaren herstellendes und verarbeitendes Unternehmen) stimmte am 17.12.1990 einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 S. 1 AktG vom [...]
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