A. Die Hauptversammlung der Antragsgegnerin Ziff. 1 (ein Filzwaren herstellendes und verarbeitendes Unternehmen) stimmte am 17.12.1990 einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 S. 1 AktG vom [...]
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