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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 29.10.2003

19 VA 6/03

Normen:
EGGVG § 23 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2004, 894
OLGReport-Stuttgart 2004, 43

1. Der Antrag ist gem. § 23 Abs. 1 EGGVG zulässig, da die Ablehnung des Antragsgegners, das Gesuch der Antragstellerin an die türkische Empfangsstelle gemäß dem UN-Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die [...]
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